Was macht die Handhabung mit Propangas so gefährlich?
1. Hoher Druck
In den handelsüblichen Gasflaschen herrscht temperaturabhängig ein Druck von bis über 10 bar, welcher durch einen Druckminderer heruntergeregelt werden muss. Der Gasdruck in Wohnhäusern, bei dem ein vergleichbarer Herd betrieben wird, beträgt dagegen ca. 50mbar. Der Druck in der Propangasflasche ist daher oft 200-fach höher als in Wohnräumen. Jede Propangasflasche ist folglich besonders hochwertig hergestellt und die Verbrauchseinrichtung muss sorgfältig ausgerüstet und überwacht werden.
2. Besondere Eigenschaften
Propangas sinkt sehr schnell zu Boden und breitet sich dann wie Wasser aus. Das Gas verhält sich träge und es dauert lange, bis es sich mit Luft vermischt. So könnte es zu einer Ansammlung von Gas kommen, welche eine hohe Feuer- und Explosionsgefahr birgt, denn schon sehr geringe Mengen ausströmenden Flüssiggases können ein hochexplosives Gas/Luftgemisch bilden.
Von vielen Bestimmungen zur Verwendung von Flüssiggas werden im Folgenden die Wichtigsten genannt. Die Mindestvorschriften müssen Sie jedoch zwingend beachten:
Es dürfen nur Flüssiggasanlagen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik und den Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas entsprechen. Dabei muss es sich um geprüfte Gasverbrauchseinrichtungen mit Zündsicherung handeln. Flüssiggasanlagen dürfen nur gemäß den von den Herstellern mitgelieferten Bedienungsanweisungen genutzt werden. Gasanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die mit der Bedienung von Flüssiggasanlagen vertraut sind,die in den einschlägigen Vorschriften unterwiesen sind,von denen eine zuverlässige Aufgabenerfüllung zu erwarten ist.
Vor Inbetriebnahme der Anlage und nach jedem Flaschenwechsel ist die Verschraubung auf Dichtigkeit zu überprüfen.
In Ständen dürfen max. zwei 11 kg-Flaschen eingesetzt werden, die gegen Umfallen gesichert sind. Ersatzflaschen dürfen nicht bevorratetet werden.
Es dürfen nur zugelassene Schläuche mit Schlauchbruchsicherung verwendet werden.
Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung darf kein Flaschenwechsel vorgenommen werden.
Nach Betriebsschluss sind die Hauptabsperrarmaturen zu schließen.
Vereisungen an Leitungen und Absperreinrichtungen dürfen nur so beseitigt werden, dass keine gefährliche Erwärmung oder Zündung auftreten kann.
Bereitstellung von Löschgeräten bei Verwendung von Gas
Zubereitung von warmen Speisen:
1 Feuerlöscher der Brandklasse ABC mit mindesten 6 Löschmitteleinheiten
Bei Verwendung von Friteusen:
Zusätzlich Feuerlöscher, 33Brandklasse „F“ (durch Buchstabe gekennzeichnet, bis 50L Fett-Fassungsvermögen mind. 1 Feuerlöscher mit 6Kg Füllmenge
Die allgemeine Sicherheits-Information (ASI) 8.04 über die „Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ finden Sie auf der Homepage der Berufsgenossenschaft www.bgn.de unter dem Portal Vorschriften zum kostenfreien Download.
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