Für die Erhebung des Elternbeitrags werden alle Kinder, die im selben Haushalt leben und unter 18 Jahre alt sind, berücksichtigt. Durch die Geburt eines weiteren Kindes reduziert sich der Elternbeitrag. Die Änderung wird ab dem Folgemonat wirksam. Die Eltern haben der Stadt Eislingen, Sachgebiet Bildung und Betreuung, dies umgehend mitzuteilen.