Abmeldung

Meldeschein zu § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz

Schritt 1 von 1

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung bei einem Umzug innerhalb von Deutschland nicht möglich ist.
Die Abmeldung erfolgt automatisch, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Hinweis zu "Umzug ins Ausland":
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung ins Ausland nur erfolgen kann, wenn neben der Eislinger Wohnung keine weiteren Wohnungen gemeldet sind.


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Hinweis zu "Auszug Nebenwohnung":

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung der Nebenwohnung in Eislingen nur erfolgen kann, wenn Ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Eislingen gemeldet ist.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der nachfolgend aufgeführten Daten ist § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Zuwiderhandlungen sind bußgeldbewehrt nach § 54 Absatz 2 Bundesmeldegesetz.


Ich / Wir ziehe(n) aus folgender Wohnung aus:

Ich / Wir ziehe(n) aus folgender Nebenwohnung aus:


Meine künftige Hauptwohnung ist:

Daten der abzumeldenden Person

Volljährige Kinder und nicht eingetragene Partnerschaften müssen ein eigenes Formular ausfüllen.



Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

 

 

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