Gewerbeummeldung nach § 14 oder
§ 55c GewO mit Empfangsbestätigung


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7
Schritt 8
Grundlegendes zum Antrag

Ausfüllhinweis

Auf den nachfolgenden Seiten werden grundlegende Informationen zu Ihrer Gewerbeanzeige abgefragt. Danach werden gegebenenfalls folgende Angaben benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person,
  • Informationen zur Betriebsstätte,
  • Informationen zur Hauptniederlassung (falls die Meldung eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle betrifft)
  • Informationen zur früheren oder künftigen Betriebsstätte
  • Angaben zu den Tätigkeiten des Gewerbes
  • Angaben zur Anzahl der Beschäftigten des Gewerbes
  • Angaben zur bisherigen Unfallversicherung


Die Stelle, die Ihren Antrag bearbeitet, benötigt diese Informationen, um Ihr Anliegen zu überprüfen. Wenn bestimmte Angaben erforderlich sind, wird dies durch die Beschriftung der Felder oder Auswahlmöglichkeiten angezeigt. Falls Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, könnte es sein, dass Sie später noch einmal nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Das könnte zu Verzögerungen führen.

Im Formular wird teilweise über Links auf weiterführende Informationen und Rechtshintergründe verwiesen. Für die Inhalte ist die publizierende Stelle verantwortlich.
 


Personenbezogene Daten

Neben den Daten für die antragstellende Person werden auch Angaben für folgende Personen und Einrichtungen abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

  • Gesetzliche Vertretung (falls vorhanden): 
        Informationen zur Person, die gesetzlich für das Gewerbe handelt.
  • Gesellschafter (falls vorhanden und notwendig): 
        Informationen zu den Gesellschaftern des Gewerbes.
  • Vertretungsberechtigte Person (falls vorhanden)
        Informationen zur vertretungsberechtigten Person einer inländischen Aktiengesellschaft
  • Betriebsleiter (falls vorhanden)
        Informationen zum Betriebsleiter einer Zweigniederlassung oder einer selbstständigen Zweigstelle

Anlagen

Bitte fügen Sie bei:

  • Dokumente zur Bestätigung Ihrer Person (zum Beispiel Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite))


Falls zutreffendes benötigt wird, ergänzen Sie bitte auch:

  • Erlaubnis zur Gewerbeausübung
  • Kopie Ihrer Handwerkskarte
  • Kopie des Handelsregister-, Genossenschaftsregister- oder Vereinsregister-Auszugs
  • Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Vertretungsvollmacht


Die erforderlichen Nachweise werden an der jeweiligen Stelle abgefragt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit am Ende der Anzeige weitere relevante Anlagen zu ergänzen.

Grundlegende Angaben

Wechsel der Rechtsform des Gewerbebetriebes: 

Hierunter fallen nur identitätswahrende Rechtsformwechsel des Gewerbetreibenden beziehungsweise Rechtsformwechsel, die nicht über Ab- und Anmeldung vorgenommen werden

Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung: 

Nur zu verwenden bei bestehenden Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Meldepflichtige Namensänderung: 

Bei Namensänderung des Gewerbetreibenden (vergleiche § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a Gewerbeordnung). Die Anzeigepflicht von Namensänderungen gilt für natürliche und juristische Personen.

Hinweise

 

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG) ist für jede geschäftsführende Gesellschafterin / jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind unter "Angaben zur Person" die Angaben zu allen gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern einzutragen. Sollen noch weitere Personen ergänzt werden, müssen diese über ein Beiblatt ergänzt werden.

 

Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.


Rechtsform

Die Meldungsgründe Gesellschaftereintritt und Gesellschafteraustritt sind nur für Personengesellschaften zulässig.

Eintragung
Bezeichnung des Gewerbes

Der im Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister eingetragene Name der Firma.

Hierbei handelt es sich nicht um die Geschäftsbezeichnung.

Zur Außendarstellung der Betriebsstätte verwendeter Name, der nicht im Handel-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist oder davon abweicht (z.B. Gasthof "Zum lustigen Wirt"; "Ruck-Zuck-GbR"; "Mc Paper").

Weitere Angaben zum Gewerbe

Art des Betriebes
Allgemeine Angaben
Angaben zur Handwerkskarte

Angaben zu Ihrer Person

Angaben Gesellschafter

Der im Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister eingetragene Name der Firma.

Hierbei handelt es sich nicht um die Geschäftsbezeichnung.

Es folgen die Angaben zu Ihrer Person oder der gestzlichen Vertretung des Unternehmens / der Organisation.

Name

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Der Geburtsname ist der Familienname, den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat.

Geburtsdaten

Die Angabe ist entsprechend dem Eintrag beim Standesamt (Geburtsurkunde / Erklärung zum Geschlechtseintrag) auszuwählen.

Aufenthaltserlaubnis
Upload Personalausweis / Aufenthaltstitel

Bitte beachten Sie, dass wir beide Seiten Ihres Ausweisdokumentes benötigen!

Anschrift

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten
Zusätzliche Angaben und Anlagen

Bitte laden Sie Ihren vollständigen Identitätsnachweis hoch. Beim Personalausweis sind Vorder- und Rückseite erforderlich.

Angaben zum Betrieb

Anschrift Betriebsstätte

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.


Kontaktdaten

Angaben zur Ummeldung

Hinweise


Nach §14 Gewerbeordnung muss eine Ummeldung nur erfolgen, wenn:

  1. der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
  3. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird. Die Anzeigepflicht von Namensänderungen gilt für natürliche Personen und für juristische Personen.


Daher wird nur bei diesen Gründen eine Gebühr erhoben.

Angaben zur Tätigkeit

Bitte beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau und konkret – beispielsweise: „Herstellung von Möbeln", „Elektroinstallationen", „Einzelhandel mit Elektrogeräten" oder „Großhandel mit Lebensmitteln". Allgemeine Angaben wie „Verkauf von Waren aller Art" sind nicht ausreichend und führen zu zusätzlichen Rückfragen. Beschreiben Sie daher bitte detailliert, welche Tätigkeiten Sie ausüben.

Bitte beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau und konkret – beispielsweise: „Herstellung von Möbeln", „Elektroinstallationen", „Einzelhandel mit Elektrogeräten" oder „Großhandel mit Lebensmitteln". Allgemeine Angaben wie „Verkauf von Waren aller Art" sind nicht ausreichend und führen zu zusätzlichen Rückfragen. Beschreiben Sie daher bitte detailliert, welche Tätigkeiten Sie ausüben.


Beschäftigte

Zahl der bei Anzeige tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebensverpartnerte der das Geschäft innehabenden Person); ohne die das Geschäft innehabende Person

Zusätzliche Angaben

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (außer Niedersachsen)
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler
  • Reisegewerbe


Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Abschluss


Anlagen

Sie können hier bis zu 5 Anlagen angeben, die für die Antragstellung von Bedeutung sein können.


Bitte verwenden Sie bei der Bezeichnung der beigefügten Anlagen einen Namen, der einen Rückschluss auf den Inhalt zulässt.


Ausfüllvorgang abschließen

 

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Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

 

 

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