Ausfüllhinweise:
Vorrübergehende Gaststättenbetriebe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung anzuzeigen.
Betriebsort (Anschrift)
Gastronomische Angebote
Angaben zu den Toiletten
Erwartete Besucherzahl
Musikbeschallung / Musikdarbietungen