Anmeldung als Marktbeschicker zum
Eislinger Weihnachtsmarkt

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Kontaktdaten Stadt Eislingen/Fils

Tel. 07161/804-160

Fax. 07161/804-149

E-Mail n.bisinger@eislingen.de

Anmeldung zum Marktbeschicker zum Eislinger Weihnachtsmarkt am 28.11./29.11.2026 (Anmeldefrist bis 10.10.2026)

 

Hiermit melde ich mich zur Teilnahme am Eislinger Weihnachtsmarkt an und mache folgende Angaben:

 

Firma / Verein / Gemeinschaft / Privat

Ihre Daten

Melden Sie sich zur Verifizierung bitte mit Ihrer Bund ID an:

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Warenangebot

Speisen & Getränke

Wichtige Hinweise!

Warenverkauf

Fahrgeschäfte

Marktstand

Hinweis

 

Pavillons sind nicht als Marktstände zugelassen. Sollten Sie nur über ein Pavillon verfügen, müssen Sie einen Leihstand nutzen.

 

Größe des Leihstandes        4m x 2m

Größe des Verkaufstisches  4m x 1m

Marktentgeldordnung der Stadt Eislingen

Marktstandfläche

Bitte geben Sie die Breite und die Länge inklusive Vordach und Anhängerkupplung (sofern vorhanden) an.

Meter Verkaufsfläche

Beispiel Verkaufsfläche ums Eck

Beispiel Verkaufsfläche einseitig

Beispiel Verkaufsfläche mehrseitig

Strom-, Gas, und Friteusennutzung

Hinweise und Handlungsvorgaben zur Verwendung von Flüssiggas

Was macht die Handhabung mit Propangas so gefährlich?

 

1. Hoher Druck

In den handelsüblichen Gasflaschen herrscht temperaturabhängig ein Druck von bis über 10 bar, welcher durch einen Druckminderer heruntergeregelt werden muss. Der Gasdruck in Wohnhäusern, bei dem ein vergleichbarer Herd betrieben wird, beträgt dagegen ca. 50mbar. Der Druck in der Propangasflasche ist daher oft 200-fach höher als in Wohnräumen. Jede Propangasflasche ist folglich besonders hochwertig hergestellt und die Verbrauchseinrichtung muss sorgfältig ausgerüstet und überwacht werden.

 

2. Besondere Eigenschaften

Propangas sinkt sehr schnell zu Boden und breitet sich dann wie Wasser aus. Das Gas verhält sich träge und es dauert lange, bis es sich mit Luft vermischt. So könnte es zu einer Ansammlung von Gas kommen, welche eine hohe Feuer- und Explosionsgefahr birgt, denn schon sehr geringe Mengen ausströmenden Flüssiggases können ein hochexplosives Gas/Luftgemisch bilden.

 

Von vielen Bestimmungen zur Verwendung von Flüssiggas werden im Folgenden die Wichtigsten genannt. Die Mindestvorschriften müssen Sie jedoch zwingend beachten:

Es dürfen nur Flüssiggasanlagen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik und den Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas entsprechen. Dabei muss es sich um geprüfte Gasverbrauchseinrichtungen mit Zündsicherung handeln. Flüssiggasanlagen dürfen nur gemäß den von den Herstellern mitgelieferten Bedienungsanweisungen genutzt werden. Gasanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die mit der Bedienung von Flüssiggasanlagen vertraut sind,die in den einschlägigen Vorschriften unterwiesen sind,von denen eine zuverlässige Aufgabenerfüllung zu erwarten ist.

Vor Inbetriebnahme der Anlage und nach jedem Flaschenwechsel ist die Verschraubung auf Dichtigkeit zu überprüfen.

In Ständen dürfen max. zwei 11 kg-Flaschen eingesetzt werden, die gegen Umfallen gesichert sind. Ersatzflaschen dürfen nicht bevorratetet werden.

Es dürfen nur zugelassene Schläuche mit Schlauchbruchsicherung verwendet werden.

Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung darf kein Flaschenwechsel vorgenommen werden.

Nach Betriebsschluss sind die Hauptabsperrarmaturen zu schließen.

Vereisungen an Leitungen und Absperreinrichtungen dürfen nur so beseitigt werden, dass keine gefährliche Erwärmung oder Zündung auftreten kann.

 

Bereitstellung von Löschgeräten bei Verwendung von Gas

 

Zubereitung von warmen Speisen:

1 Feuerlöscher der Brandklasse ABC mit mindesten 6 Löschmitteleinheiten

 

Bei Verwendung von Friteusen:

Zusätzlich Feuerlöscher, 33Brandklasse „F“ (durch Buchstabe gekennzeichnet, bis 50L Fett-Fassungsvermögen mind. 1 Feuerlöscher mit 6Kg Füllmenge

 

Die allgemeine Sicherheits-Information (ASI) 8.04 über die „Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ finden Sie auf der Homepage der Berufsgenossenschaft www.bgn.de unter dem Portal Vorschriften zum kostenfreien Download.

Zusammenfassung

hier steht bald die Zusammenfassung

Datenschutz

Datenschutzinformation für die Anmeldung zum Eislinger Weihnachtsmarkt

 

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Stadtverwaltung Eislingen/Fils

Oberbürgermeister 
Schlossplatz 1
73054 Eislingen/Fils

Email: stadtinfo@eislingen.de

Zwecke der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anmeldung zum Weihnachtsmarkt und zur Erhebung der Marktgebühren auf freiwilliger Basis erhoben und verarbeitet. 

Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Abschluss der Bearbeitung der in dieser Datenschutzerklärung genannten Vorgänge gespeichert. Teilweise bestehen auch Speicher- oder Löschungsfristen aufgrund gesetzlicher oder anderer rechtlicher Vorgaben. Nach Ende dieser Speicherfrist werden Ihre Daten gelöscht.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. 
Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihre Anmeldung zum Weihnachtsmarkt nicht bearbeitet werden.

 

Stand: 01.06.2026

Bürger- und Ordnungsamt

 


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